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   BSG, 05.03.2015 - B 13 R 430/14 B   

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https://dejure.org/2015,5738
BSG, 05.03.2015 - B 13 R 430/14 B (https://dejure.org/2015,5738)
BSG, Entscheidung vom 05.03.2015 - B 13 R 430/14 B (https://dejure.org/2015,5738)
BSG, Entscheidung vom 05. März 2015 - B 13 R 430/14 B (https://dejure.org/2015,5738)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.09.2014 - B 9 V 17/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 05.03.2015 - B 13 R 430/14 B
    Der Kläger hat schon nicht vorgetragen, rechtzeitig einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung gestellt zu haben (vgl dazu Senatsbeschluss vom 23.2.2010 - B 13 R 457/09 B - Juris RdNr 8; zuletzt BSG vom 2.9.2014 - B 9 V 17/14 B - Juris RdNr 7 mwN).
  • BSG, 23.02.2010 - B 13 R 457/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Tatbestandsberichtigung - Fehler

    Auszug aus BSG, 05.03.2015 - B 13 R 430/14 B
    Der Kläger hat schon nicht vorgetragen, rechtzeitig einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung gestellt zu haben (vgl dazu Senatsbeschluss vom 23.2.2010 - B 13 R 457/09 B - Juris RdNr 8; zuletzt BSG vom 2.9.2014 - B 9 V 17/14 B - Juris RdNr 7 mwN).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 05.03.2015 - B 13 R 430/14 B
    Nur dann kann ein anwaltlich vertretener (oder gemäß § 73 Abs. 4 S 5 SGG zur Selbstvertretung berechtigter) Beteiligter mit der Rüge unzureichender Sachaufklärung gehört werden (stRspr, vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 05.03.2015 - B 13 R 430/14 B
    Wird - wie vorliegend - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen s Senatsbeschluss vom 12.12.2003 - BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2019 - L 2 R 417/17
    Die hiergegen am 30. April 2014 erhobene Klage wies das Sozialgericht Hannover mit Urteil vom 16. Juni 2017 ab und stellte die Klage der Beigeladenen (S 13 R 430/14) bis zum Abschluss des hiesigen Verfahrens ruhend.
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